AGAS e.V. - Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme

Empfehlungen für die Ausschreibung kunststofftechnischer Arbeiten beim Bau von Dichtungssystemen zur Abdichtung von Maßnahmen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Becken- / Flächenabdichtungen)

 

Mit diesen Empfehlungen gibt die AGAS e.V. den planenden und ausschreibenden Ingenieuren, Bauherren und Technikern einen Textvorschlag für eine Ausschreibung. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Vergabekonformität wird dabei nicht übernommen.

In die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen sind folgende Regelungen aufzunehmen:

  • Folgende Richtlinien und Empfehlungen sind zu beachten:
    • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • ZG Kunststoffe
      Zulassungsgrundsätze Kunststoffbahnen in LAU-Anlagen in der Fassung vom Mai 2005 (Grundlage der DIBT-Zulassung)
    • DVS 2225 Teil 4
      Schweißen von Dichtungsbahnen aus Polyethylen (PE) für die Abdichtung von Deponien und Altlasten in der Fassung von Dezember 2006
      Anmerkung: Gemäß Hinweis unter Punkt 1-Geltungsbereich gilt diese Richtlinie grundsätzlich auch für die Abdichtung von Auffangwannen, -räumen, -vorrichtungen und Flächen in ortsfest verwendeten Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe mit Hilfe von Dichtungsbahnen aus Polyethylen (WHG-Maßnahmen)
    • AGAS-Richtlinie DVS Teil 2225 Teil 4
      Richtlinie für einen Fachbetrieb von Kunststoffabdichtungen zur Verlegung nach DVS 2225 Teil 4 der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme e.V. (als PDF-Dokument auf der Homepage www.agasev.de zu beziehen)
  • Qualitätssicherungsplan

    In dem dieser Ausschreibung beiliegenden projektbezogenen Qualitätssicherungsplan wurden die in diesen zusätzlichen technischen Vertrags­bedingungen, in der Ausschreibung und in o.g. Regelwerken beschriebenen Maßnahmen der Eigenüberwachung, Eigenkontrolle und Fremdprüfung in Abstimmungen mit allen Beteiligten vor Baubeginn niedergeschrieben. Die Eigenüberwachung und Eigenkontrolle ist vom Auftragnehmer in seine Einheitspreise einzurechnen, auch wenn nicht gesondert daraufhin gewiesen wird.
  • Begriffserläuterungen
    • Fachverleger
      Der Fachverleger ist eine von der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme e.V. (oder einer vergleichbaren Gütegemeinschaft) auf der Grundlage der o. g. Durchführungsbestimmungen der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme (oder vergleichbar) geprüfte Verlegefirma mit gültigem Gütezertifikat.
    • Schweißfachkraft
    • Schweißer der Kunststoffdichtungsbahn und Mitarbeiter des Fachverlegers mit gültigem Schweißausweis gemäß DVS 2212 Teil 3 und einem von der den Fachverleger zertifizierenden Gütevereinigung (z.B. AGAS e.V.) auf die Schweißfachkraft ausgestellten Ausweis.
    • Hersteller der Kunststoffdichtungsbahn
    • Der Hersteller von Kunststoffdichtungsbahnen ist Inhaber einer DIBT-Zulassung gemäß ZG Kunststoffe in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
    • PE-Kunststoffdichtungsbahn
    • Kunststoffdichtungsbahnen sind DIBT zugelassene Bahnen aus Polyethylen.
    • Fachbauleiter für Abdichtungsarbeiten
    • Der Fachbauleiter ist verantwortlicher Vertreter des Fachverlegers vor Ort.
    • Eigenüberwachung für die verwendeten Kunststoffdichtungsbahnen
    • Die Eigenüberwachung ist die vom Hersteller der Kunststoffdichtungsbahn im Zusammenhang mit der Fertigung der Dichtungsbahnen durchzuführende Qualitätssicherung.
    • Eigenkontrolle für Verlege- und Installationsarbeiten
    • Die Eigenkontrolle ist die vom Fachverleger im Zusammenhang mit dem Einbau der Dichtungsbahnen durchzuführende Qualitätssicherung gemäß QS-Plan.
    • Fremdprüfung
    • Die Fremdprüfung ist eine – ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Behörde -vom Bauherren beauftragte Institution. Sie prüft die Ergebnisse der Eigenüberwachung und Eigenkontrolle.
  • Kunststoffdichtungsbahnen
    • spezielle Anforderungen an die Kunststoffdichtungsbahn
      Projektspezifisch sind hier weitere Anforderungen an die Kunststoffdichtungsbahn zu stellen, die Bestandteil der DIBT Zulassung sein sollen: Beständigkeit gegen spezielle chemische Substanzen etc.
      Ferner ist aufzuführen, ob im gesamten Projekt / in Teilen des Projektes Kunststoffdichtungsbahnen mit glatter / einseitig rauer / beidseitig rauer Oberfläche vorgesehen sind.
    • Eignungsnachweise
      Als grundsätzlicher Eignungsnachweis für die Kunststoffdichtungsbahn ist eine gültige Zulassung des DIBt, Berlin vorzulegen. Aus der Zulassung ist die Einhaltung der o.g. projektspezifischen Anforderungen zu erkennen.
      Auf folgende Anforderungen ist in diesem Zusammenhang besonders hinzuweisen:
      • Dicke                         nominal 2,0 mm oder größer
      • Fertigungsbreite     mindestens 5 m
      • Projektbezogener oder vergleichbarer Eignungsnachweis für die Einhaltung folgender Reibungswerte zwischen den folgenden Schichten:

        Auflager / Kunststoffdichtungsbahn:    ____________________

        Kunststoffdichtungsbahn / obere Schicht: _________________

        Die Reibungswinkel sind nach GDA-Empfehlung E3-8 „Reibungsverhalten von Geokunststoffen“ zu ermitteln.
    • Eigenüberwachung
      Um eine gleichbleibende Fertigungsqualität zu gewährleisten sind im Rahmen der Eigenüberwachung des Herstellers die in der ZG Kunststoffe festgeschriebenen Eigenschaften der Kunststoffdichtungsbahn zu prüfen und in einzelnen Prüfzeugnissen zu dokumentieren.
      Die Kunststoffdichtungsbahnen sind vom Hersteller fortlaufend so zu kennzeichnen, dass eine Zuordnung zu den eingereichten Prüfzeugnissen sichergestellt ist. Die Prüfzeugnisse sind rechtzeitig vor der Verlegung der Kunststoffdichtungsbahnen an die Fremdüberwachung oder den Bauherren zu übergeben.
    • Liefern und Lagern
    • Entsprechend der in der DIBT-Zulassung festgeschriebenen Anweisungen des Herstellers ist das Material sorgsam anzuliefern und zu lagern. Für die Lagerung ist durch den Auftragnehmer eine ausreichend große Fläche eben, steinfrei und jederzeit zugänglich und befahrbar vorzuhalten. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorhanden ist.
    • Verlegeplan
      Vor Beginn der Arbeiten ist ein Verlegeplan durch den Fachverleger zu erstellen und mit allen am Projekt Beteiligten abzustimmen. Nachträgliche Änderungen bedürfen wiederum der Zustimmung der am Projekt Beteiligten.
    • Einbau
      Beim Verlegen hat der Fachverleger die Kunststoffdichtungsbahn auf ihre Beschaffenheit, mechanische Beschädigungen und auf die ordnungsgemäße Beschriftung zu kontrollieren. Diese Kontrolle wird im Bestandsplan dokumentiert. Bei Beanstandungen ist unverzüglich der Einbau zu stoppen und die Fremdüberwachung sowie den Hersteller zu benachrichtigen. Einvernehmlich ist zu entscheiden, ob eine von der Qualitätsnorm abweichende Kunststoffdichtungsbahn eingebaut wird.
      Die Kunststoffdichtungsbahnen werden mit der für die fachgerechte Verschweißung notwendigen Überlappung verlegt.
      Bis zur Beendigung des Schweißens, der Eigenkontrolle und der Abdeckung sind die Kunststoff­dichtungs­bahnen durch Auflasten, z.B. Sandsäcke gegen Wind sowie mechanische Beschädigungen zu sichern. Die Kunststoffdichtungsbahn ist nicht durch Fahrzeuge oder andere Baugeräte direkt befahrbar, erforderlichenfalls sind geeignete Fahrstrassen mit ausreichender Überdeckung temporär aufzubauen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
      Dabei ist die Verlegeleistung auf die anderen Gewerke abzustimmen.
    • Schweißen
      Die Kunststoffdichtungsbahn ist durch einen Fachverleger mit gültigem Gütezertifikat der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme e.V. oder einer vergleichbaren.Gütevereinigung zu verschweißen.
      Die Kunststoffdichtungsbahnen sind ausschließlich durch Schweißen miteinander zu verbinden. Diese Arbeiten erfolgen nach DVS 2225 Teil 4. Die Qualifikation der Schweißfachkräfte ist vorab und jederzeit auf der Baustelle nach DVS 2212 Teil 3 für jedes eingesetzte Schweißverfahren nachzuweisen. Außerdem ist der von der den Fachverleger zertifizierenden Gütevereinigung für die Schweißfachkraft ausgestellte Ausweis ständig mitzuführen.
      Es sind ausschließlich Schweißgeräte und Schweißverfahren einzusetzen, die den Anforderungen der DVS 2225 Teil 4 genügen.
      Schweiß- und Umgebungsbedingungen sind in den Schweißprotokollen im Rahmen der Eigenkontrolle durch den Fachverleger zu dokumentieren. Die Eigenkontrolle umfasst nach den Festlegungen der DVS-Richtlinie 2225 Teil 4, dass mindestens arbeitstäglich vor Beginn der Schweißarbeiten für jedes eingesetzte Schweißverfahren Probeschweißungen durchgeführt werden. Diese sind unter den gleichen Bedingungen zu schweißen und zu prüfen, wie die sich anschließenden Schweißarbeiten.
      Die Prüfung der Schweißnähte erfolgt nach DVS 2225 Teil 4. Alle Nähte sind im Rahmen der Eigenkontrolle mindestens auf Nahtabmessungen, Festigkeit und Dichtigkeit zu prüfen und zu dokumentieren. Die Prüfung der Nahtfestigkeit hat mit Prüfgeräten zu erfolgen, die die Anforderungen der DVS-Richtlinie 2225 Teil 4 Punkt 6.4.3 erfüllen. Die Protokolle sind arbeitstäglich der Fremdüberwachung oder dem Bauherren auszuhändigen.
      Werden bei der Prüfung der Schweißnähte Fehlstellen festgestellt, so sind diese zu markieren und in Abstimmung mit der Fremdüberwachung nachzubessern. Der Umfang der Nachbesserungen ist in der DVS 2225 Teil 4 festgelegt und ist in den Bestandsplänen durch den Fachverleger zu dokumentieren.
    • Bestandsplan
      Nach Beendigung der Arbeiten ist ein Bestandsplan durch den Fachverleger zu erstellen. Darin sind die Nähte mitsamt Prüfbezeichnungen sowie die Kennzeichnungen der verwendeten Kunststoffdichtungsbahnen an die jeweilige Stelle zu erfassen.
  • Angebotsunterlagen
    Der Bieter hat im Rahmen der Angebotsabgabe folgende Unterlagen vollständig vorzulegen:
    • DIBt-Zulassung des gewählten Produktes ggf. mit Dokumentation der projektspezifischen Anforderungen an die Kunststoffdichtungsbahn
    • Konformitätserklärung der fremdüberwachenden Institution des Herstellers
    • Eignungsnachweis des Fachverlegers durch Gütezertifikat der Arbeitsgemeinschaft Abdichtungssysteme e.V. oder einer vergleichbaren Gütevereinigung
    • Namentliche Benennung der durch den Fachverleger einsetzbaren Schweißfachkräfte mit personenbezogenen Ausweisen nach DVS 2212 Teil 3 und die durch die güteüberwachende Vereinigung ausgestellten Ausweise

Leistungsverzeichnis

Pos. 1       Baustelleneinrichtung
Einrichten der Baustelle mit den für den Einbau der Dichtungsbahnen erforder­lichen Lagerflächen, Räumlichkeiten (Container, Unterkünfte), Maschinen, Geräten und Hilfsstoffen, Vorhalten der Baustelleneinrichtung und Räumen der Baustelle

                 Pauschal                   €          ………………………………..

Pos. 2       Dichtungsbahnen (glatt)
Beidseitig glatte Dichtungsbahnen entsprechend den ZTV „Dichtungsbahnen“ mit gültiger DIBT-Zulassung und einer Nominaldicke von 2,0 mm (2,5 mm / 3,0 mm) frei Baustelle liefern und nach Planunterlage Nr. …… als Teil der Abdichtung fachgerecht einbauen.
Der fachgerechte Einbau beinhaltet das Verlegen der Dichtungsbahnen, die Schweißarbeiten, das Prüfen der Schweißnähte und erforderliche Nachbesserungsarbeiten.
Der Einbau der Dichtungsbahnen ist auf den Baufortschritt insbesondere auf die Herstellung der Stützschicht abzustimmen. Dabei ist von einer mittleren Verlege­leistung von etwa ………. m² / Tag auszugehen.
In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen, die zum fachgerechten Einbau notwendig sind, einzurechnen, wie z.B. Abladen, Lagern, Zwischenlagern, Verschnitte, Überlappungen.
Einzurechnen sind weiter die Maßnahmen der Eigenüberwachung und Eigenkontrolle, die Unterstützung der Fremdprüfung (z.B. Entnehmen von Proben aus den Nähten, Verschließen der Entnahmestellen).
Abgerechnet wird die mit Dichtungsbahnen überdeckte Fläche nach Außmaß.

                 Einheitspreis              €/m²    ………………………………..

Pos. 3       Dichtungsbahnen (strukturiert)
Einseitig / beidseitig strukturierte Dichtungsbahnen entsprechend den ZTV „Dichtungsbahnen“ mit gültiger DIBT-Zulassung und einer Nominaldicke von 2,0 mm (2,5 mm / 3,0 mm) frei Baustelle liefern und nach Planunterlage Nr. …… als Teil der Abdichtung fachgerecht einbauen, sonst wie Pos. 2.
Abgerechnet wird die mit Dichtungsbahnen überdeckte Fläche nach Aufmass.

                 Einheitspreis              €/m²    ………………………………..

Pos. 4       Einbinden der Dichtungsbahnen (Zulage zu Position 2 oder 3)
Dichtungsbahnen der Vorposition umlaufend entsprechend Planunterlage Nr. ……. im Einbindegraben verwahren. Die konstruktiv erforderliche Einbindelänge der Dichtungsbahnen im Einbindegraben wird beim Aufmass in der entsprechenden Position 2 oder 3 berücksichtigt. Hier sind nur die Mehraufwendungen für das Einbinden als Zulage anzugeben.
Das Herstellen und Wiederverfüllen der Einbindegräben ist in den Positionen der Erdbauarbeiten berücksichtigt.

                 Zulage             €/m²    ………………………………..

Pos. 5      Anschluss der Dichtungsbahnen an Bauteile oder Rohrdurchführungen aus PEHD
Dichtungsbahnen der Vorposition entsprechend Planunterlage Nr. ……. an Bauteile oder Rohrdurchführungen aus PEHD mittels Warmgas­extrusions­schweißen von Hand werkstoff- und anforderungsgerecht anschließen.
Einzurechnen sind alle Leistungen, die dazu erforderlich sind, wie die sorgfältige Vorbereitung der Schweißnahtbereiche an den Bauteilen oder Rohrdurch­führungen, das Herstellen entsprechender Probeschweißungen (Platte an Dichtungsbahn), die Vorlage der schweißtechnisch relevanten Angaben zu den Platten der Bauteile oder Rohrdurchführungen und das Prüfen der Schweißnähte.

                 Einheitspreis              €/Stück           ………………………………..

Pos. 6       Wandanbindung der Dichtungsbahnen mit Stahlschiene
Dichtungsbahnen der Vorposition entsprechend Planunterlage Nr. ……. an die bestehende Wand mit Stahlprofilen von Hand werkstoff- und anforderungsgerecht gemäß Vorgaben der DIBT-Zulassung des Herstellers anschließen.

                 Einheitspreis              €/lfd. m            ………………………………..

Pos. 7      Anschluss an einen bestehenden Dichtungsabschnitt
Dichtungsbahnen der Vorposition entsprechend Planunterlage Nr. …. an die Dichtungsbahnen des bestehenden Dichtungsabschnitts werkstoff- und anforderungs­gerecht im Heizkeilverfahren / oder Extrusionsverfahren anschließen.
Die Dichtungsbahnen des alten Dichtungsabschnittes sind zugelassen gemäß DIBT-Zulassung ………….. / bestehen aus der Formmasse …. (Dichte von ….. g / m², Schmelzindex  MFR 190/5 von …….. g / 10 min) hergestellt.
Der Nachweis der Schweißbarkeit beider Dichtungsbahnen miteinander ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten durch Schweißversuche zu erbringen. Diese Leistungen sind einzurechnen ebenso wie sorgfältige Vorbereitung der Schweißnahtbereiche, die Schweißarbeiten selbst, das Prüfen der Schweißnähte und erforderliche Nachbesserungsarbeiten.
Das Freilegen der Anschlussbereiche ist in den LV-Positionen für den Erdbau berücksichtigt. Abgerechnet wird nach Längenaufmass

                 Einheitspreis              €/lfd. m            ………………………………..

Pos. 8       Verlegeplan
Erstellen eines Verlegeplanes vor Beginn der Bausausführung im Maßstab ……………..
Im Verlegeplan sind die Lage der Dichtungsbahnen sowie konstruktive Einzelheiten darzustellen.
Einzurechnen ist die Abstimmung des Verlegeplanes mit den Beteiligten.

                 Einheitspreis              €/Stück           ………………………………..

Pos. 9       Bestandspläne
Erstellen des Bestandsplanes nach Beendigung der Baumaßnahme im Maßstab ……………..
Im Bestandsplan ist der tatsächliche Bestand mit allen Dichtungsbahnen, Schweißnähten, Probenahmestellen, Nachbesserungen und konstruktive Einzelheiten darzustellen.
Einzurechnen sind die Korrekturen des Bestandplanes, die sich durch die Fremdprüfung ergeben.

                 Einheitspreis              €/Stück           ………………………………..

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